Gesetzliche Krankenversicherung
Wann übernimmt die Krankenkasse Akupunktur?
Bei zwei genau bestimmten Anwendungsfällen ist die Körperakupunktur mit Nadeln unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- Chronische Schmerzen des Kniegelenks durch Gonarthrose (Arthrose)
Die Beschwerden müssen seit mindestens sechs Monaten bestehen und entsprechend ärztlich dokumentiert sein. Weitere Voraussetzungen – auch die vertragsärztliche Genehmigung – müssen erfüllt sein.
Weitere Anwendungswünsche
Wann ist es eine Privatbehandlung?
Manche Patientinnen und Patienten fragen Akupunktur beispielsweise bei weiteren Beschwerden des Bewegungsapparates, Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder allergischen Beschwerden an.
Außerhalb der zugelassenen Kassenindikationen handelt es sich häufig um eine Selbstzahlerleistung. Die Wirksamkeit ist nicht für alle genannten Beschwerden hinreichend belegt. Wir besprechen im Einzelfall, welche medizinischen Behandlungen sinnvoll sind.
Vor einer privatärztlichen Behandlung informieren wir über Ablauf und Kosten.